Mitgliederversammlung

Katholische Träger der Diözese Rottenburg-Stuttgart können die Mitgliedschaft für ihre Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe beantragen. Träger von Einrichtungen und Diensten, die den Zielsetzungen der Arbeitsgemeinschaft nahe stehen, aber aufgrund ihrer Organisationsmerkmale die Voraussetzung für eine korporative Mitgliedschaft nicht erfüllen, können der Arbeitsgemeinschaft assoziiert werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestrebungen der Arbeitsgemeinschaft zu fördern und den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keinerlei Zuwendungen oder Vermögensanteile aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt und setzt sich zusammen aus den korporativen und den assoziierten Mitgliedern. Der Mitgliederversammlung obliegt:

  • die Wahl des Wahlausschusses
  • die Wahl des Vorstandes,
  • Bestätigung des vom Vorstand zusätzlich berufenen Vorstandsmitglieds
  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und der Geschäftsführung,
  • die Festlegung der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags,
  • die Genehmigung der Jahresrechnung,
  • die Entlastung des Vorstandes,
  • der Erlass einer Wahlordnung,
  • die Beratung von Grundsatzfragen der katholischen Einrichtungen und Dienste in der Erziehungshilfe,
  • die Beschlussfassung über Änderung der Arbeitsordnung und Auflösung der Arbeitsgemeinschaft,
  • Bestätigung der vom Vorstand beschlossenen Aufnahme eines Mitglieds,
  • der Beschluss über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.